Zur Debatte über das Fremd­sprachen-Sonderrecht für reiche Ausländerinnen und Ausländer

Der Vizepräsident der Zuger SP schrieb letzte Woche im Nachgang der Kantonsratssitzung, dass der Zuger Kantonsrat nun Sonderrechte für superreiche Ausländerinnen und Ausländer ermögliche. Er liegt damit wohl falsch. Denn wie man verschiedentlich lesen konnte, schliesst schon das Bundesgesetz ein Sonderrecht aus fiskalischen Gründen aus.

Irritiert hat mich aber noch vielmehr, dass die Zuger SP vorgibt, gegen das Sonderrecht zu kämpfen, in der Kommission aber laut «Tages-Anzeiger»-Artikel vom 18. Januar diesem zugestimmt hat. Auch andernorts haben sich Zuger SP-Exponenten medial für das besagte Sonderrecht ausgesprochen (siehe gleicher «Tages-Anzeiger»-Artikel oder auch «Zentralplus»-Artikel vom 8. April 2015).

Wenn die SP zusammen mit der SVP für einen Sprachzwang für einige wenige kämpfen will, ist das natürlich ihr gutes Recht. Mit dem Einsatz gegen Sonderrechte hat das aber wenig zu tun. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Sprachzwang für ganz wenige lehnen wir klar ab, denn das hat nichts mit einer linken und gesellschaftsliberalen Politik zu tun.

Konradin Franzini, Co-Präsident Junge Alternative Zug

(Zuger Zeitung, 18.05.2016)