Antrag

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen rechtlichen und finanziellen Massnahmen der in Art. 25a Abs. 5 KVG sowie in allfälligen weiteren gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Patientenbeitrag in der ambulanten Pflege auf kantonaler Ebene übernommen oder aufgehoben werden kann. Ziel ist es, Heimeintritte zu reduzieren, indem ambulante Angebote attraktiver werden und damit die Gesamtkosten zu senken.

Begründung

Patientinnen und Patienten in der Spitex sind zunehmend mit finanziellen Belastungen konfrontiert – nicht nur aufgrund der stetig steigenden Krankenkassenprämien, sondern auch durch die Patientenbeteiligung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. Diese wurde mit der neuen Pflegefinanzierung per 2011 auf täglich 20% des höchsten OKP-Beitrags für die ambulante Pflege festgelegt. Heute bedeutet dies CHF 15.35 pro Tag.

Einige Kantone verzichten bewusst auf die Erhebung eines Patientenbeitrags, um die ambulante Pflege zu fördern. Der Kanton Zug gehört nicht dazu. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten in unserem Kanton stellt dies eine spürbare Zusatzbelastung dar. Verschiedene Studien und Statistiken – u. a. die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung (2018) sowie Veröffentlichungen des Bundesamts für Statistik – belegen, dass steigende Kosten dazu führen, dass Menschen aus finanziellen Gründen auf notwendige medizinische oder pflegerische Leistungen verzichten oder einen Eintritt ins Pflegeheim vorziehen.

Gerade für den Kanton Zug wäre eine Abschaffung des Patientenbeitrags oder eine Reduktion auf das Niveau vor 2011 (10% des höchsten OKP-Beitrages / CHF 7.70 pro Tag) finanziell gut machbar. Auch würde sie verfrühte Heimeintritte verhindern helfen. Mit diesem Schritt könnte die finanzielle Belastung der Patientinnen und Patienten wirksam reduziert und gleichzeitig die längerfristige Entlastung des Gesundheitswesens im Kanton unterstützt werden. Denn mit der Reduktion von Heimeintritten können die Gesamtkosten gesenkt werden. Zudem wäre es auch ein kleiner Ausgleich zur bereits gutgeheissenen Übernahme von fast 100 Prozent der Kosten im stationären Bereich. Auch wäre es kongruent mit dem Volksentscheid zu EFAS, die ambulante Medizin und Pflege zu stärken. Der medizinische Fortschritt macht immer mehr ambulante Behandlungen möglich. Das spart Kosten. In der Schweiz kommt es jedoch immer noch zu vielen nicht zwingend nötigen stationären Eingriffen. Das ist teuer und die Gesundheitskosten steigen, ohne dass sich die Qualität verbessert.

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