In der Schweiz wird im Durchschnitt alle zwei Wochen eine Frau durch ihren Partner, Ex-Partner oder ein anderes Familienmitglied getötet. Jede Woche überlebt eine Frau einen versuchten Femizid. Bis Anfang September sind im Jahr 2025 in der Schweiz bereits 24 Femizide bekannt, und damit bereits mehr als im gesamten letzten Jahr. Es ist sogar noch von einer höheren Zahl auszugehen, da es keine offizielle Statistik ist und die Dunkelziffer hoch ist. In Zeiten zunehmender Gewalt, ist es wichtig, dass wir hinschauen und die Dinge beim Namen nennen: Femizide sind keine Einzelfälle oder «Beziehungsdramen», sondern Resultat von struktureller Gewalt, deren Ausgangspunkt in den patriarchalen Machtverhältnissen unserer Gesellschaft liegt. Um das sichtbar zu machen, werden Morde von Männern an Frauen, weil sie Frauen sind, als «Femizide» bezeichnet.

In der Schweiz und auch im Kanton Zug gibt es bisher keine offizielle Stelle, welche Femizide systematisch erfasst und unter diesem Namen statistisch ausweist. Dies erschweren eine sachgerechte Aufarbeitung und Prävention. Angesichts der rekordhohen Zahlen stellte auch der Bund im Juni 2025 in Aussicht, die Analyse der Fälle von Femiziden systematisch angehen zu wollen. Die Istanbul-Konvention, die seit 2018 in der Schweiz in Kraft ist, verpflichtet auch die Kantone, häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung zu verstehen und präventive sowie koordinierte Massnahmen umzusetzen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Plant der Regierungsrat, künftig Fälle von erfolgten sowie versuchten Femiziden im Kanton Zug explizit als solche zu benennen, insbesondere in der Kommunikation mit Medien, und in einer eigenen Statistik auszuweisen? Falls nein, weshalb nicht?
  2. Anerkennt der Regierungsrat, dass Femizide Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewalt sind, und welche Konsequenzen zieht er daraus für seine Gleichstellungs- und Präventionspolitik?
  3. Inwiefern wird der Regierungsrat die Rolle eines kantonalen Gleichstellungsbüros unter diesem Blickwinkel neu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf Prävention, Sensibilisierung und die Koordination zwischen Polizei, Justiz und Beratungsstellen?

 

Vorstoss herunterladen